Verwenden Sie in Ihrem Betrieb einen oder mehrere Pkw, sind spezielle Besonderheiten des Umsatzsteuerrechts zu beachten:
- Zunächst ist der Umfang der privaten und betrieblichen Nutzung jedes einzelnen Pkw zu bestimmen;
- Der private Nutzungsanteil unterliegt der Umsatzbesteuerung, weil der/die Unternehmer /in so gestellt wird, als habe er/sie den Pkw an sich selbst vermietet;
- Wird das Fahrzeug zu mehr als 50% der gesamten Nutzung für betriebliche Zwecke verwendet, ist entweder äußerst akribisch ein Fahrtenbuch zu führen, aus dem sich der private Anteil errechnen läßt;
- Oder aber die private Nutzung ist pauschal mit 1% des Bruttolistenpreises (Kaufpreises) im Zeitpunkt der Erstzulassung pro Monat zu versteuern. Das gilt auch für Oldtimer-Fahrzeuge, also Fahrzeuge, die schon älter als z.B. 10 Jahre o.ä. sind;
- Der Bruttolistenpreis ist dabei der UVP des Herstellers incl. der Sonderausstattung zum Zeitpunkt der Erstzulassung.
(Die vorstehenden Themen können hier nur grob und unvollständig wiedergegeben werden. Sie bedürfen einer umfänglichen persönlichen Beratung; sprechen Sie uns gern dazu an.)