Wollen Sie Ihren Ehegatten im Betrieb anstellen, ist dies i.d.R. möglich. Da die Finanzverwaltung solche Verträge aber mit Argusaugen betrachtet, sollten Sie unbedingt folgende Punkte beachten:
- Der schriftliche Arbeitsvertrag ist so zu gestalten, wie es unter fremden Dritten üblich ist;
- Der Lohn / das Gehalt muß unbedingt auf ein Bankkonto gezahlt werden, über das der/die FirmenInhaber/in keine Verfügungsberechtigung hat. Barauszahlungen sind zu vermeiden;
- Es sollte bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund), Berlin, spätestens mit Beginn der Beschäftigung eine sogenannte „Statusfeststellung“ beantragt werden.